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Velovignette 2012

Velovignette 2012

 

Per 01. Januar 2012 wird die Velovignette in der Schweiz ersatzlos abgeschafft. Damit entfällt der mit der Vignette verbundene Versicherungsschutz.

Vignetten aus dem Jahr 2011 behalten ihre Gültigkeit bis 31. Mai 2012.

 

Was bedeutet dies für Sie als Velohalter?

 

Ab 2012 deckt im Normalfall eine Privathaftpflicht-Versicherung für die gemäss den allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) versicherten Personen auch die Haftpflicht als Fahrradbenützer für Personen- und Sachschäden an Dritten. Die Deckung gilt im Rahmen der AVB und der in der Police vereinbarten Versicherungssumme. Bei den meisten Gesellschaften ist diese Zusatzdeckung ohne Prämienaufschlag versichert.

Versichert sind alle Fahrräder und alle Motorfahrzeuge, die per Gesetz einem Fahrrad gleichgestellt sind. Die Deckung gilt somit auch für Leicht-Motorfahrräder. Darunter fallen bspw. Motorfahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h und maximaler Nennleistung von 0.25 kW.

Wir empfehlen Ihnen eine Ueberprüfung Ihrer bestehenden Versicherungsdokumente.